Beitragsordnung des Förderverein Studiobühne Siegburg e.V.

  1. Jedes Mitglied hat einen jährlichen Beitrag an die Vereinskasse zu zahlen. Die Beiträge sind jeweils – also auch beim Eintritt – im Voraus fällig und werden einmal jährlich per Lastschrift eingezogen. Es gilt das Kalenderjahr.
  2. Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Übernahme der Bankgebühren, falls die Lastschrift seitens der Bank nicht durchgeführt werden kann (z.B. wegen veränderter Bankverbindung oder nicht gedecktem Konto).
  3. Der Mindestmitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt seit 30.01.2015: 40 Euro/Jahr.
  4. Der Mindestmitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt seit 30.01.2015: 100 Euro/Jahr.
  5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  6. Der Vorstand hat das Recht, in sozial begründeten Ausnahmefällen Sonderregelungen zur Beitragshöhe oder Zahlungsart zu treffen.
  7. Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
  8. Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 29.05.2016 verabschiedet. Sie tritt mit Ihrer Verabschiedung in Kraft